Selbstverständlich möchten Sie wissen, welche Kosten bei einer anwaltlichen Tätigkeit auf Sie zu kommen. Wir beraten Sie gerne, welche Schritte für Sie unter Abwägung des Kostenrisikos sinnvoll sind. So sind Sie schon weit im Vorfeld der Beratung über mögliche Kosten informiert und können Entscheidungen treffen, ohne „böse Überraschungen“ fürchten zu müssen.
Wir klären auch, ob Sie eventuell einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form einer Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe haben.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Die Gebühren für Rechtsanwälte richten sich nach dem RVG. So wird sichergestellt, dass feste und nachvollziehbare Rahmenbedingungen für alle Beteiligten gegeben sind. Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich zum einen nach dem Gegenstandswert und zum anderen nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Rechtsanwaltstätigkeit.
Erstberatung
Die Gebühr für die Erstberatung ist für Verbraucher auf 190.– € zzgl. Mehrwertsteuer, also 226,10 € gem. § 34 RVG begrenzt. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen in den einzelnen Rechtsgebieten sagen können, wie viel genau die Erstberatung in Ihrem Fall kostet. In komplexeren Fällen schließen wir vor der Beratung eine Honorarvereinbarung ab, damit Sie wissen, welche Kosten genau auf Sie zukommen.
Gebühren im Sozialrecht
Hier sieht der Gesetzgeber in vielen Fällen sogenannte Betragsrahmengebühren vor, die sich ebenfalls nach dem RVG richten. Häufig haben Sie in diesen Fällen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.