Wenn Sie sich die Gebühren für unsere Tätigkeit nicht leisten könne haben Sie ggf. einen Anspruch auf Beratungshilfe. Wenn dies der Fall ist, sind Ihre Kosten auf die Beratungsgebühr in Höhe von 15,– € begrenzt.
Bitte besorgen Sie sich vor der Terminsvereinbarung einen Beratungshilfeschein bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Welche Unterlagen und Nachweise Sie dafür benötigen, erfahren Sie unter folgenden Links: